Viele Menschen sind im Alter auf einen Treppenlift angewiesen, um weiterhin selbstständig im eigenen Zuhause leben zu können. Doch nicht jeder ist dazu in der Lage, diese Investition vollständig selbst zu tragen. Für die Kostenübernahme können Sie sich daher an Ihre Krankenkasse wenden, die einen Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Wir informieren Sie über die Antragstellung sowie die Voraussetzungen und beraten Sie gerne ausführlich zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Treppenlifte sind streng genommen keine Hilfsmittel, die von den Krankenkassen bezuschusst werden. Stattdessen erhalten Sie einen Pflegekostenzuschuss von Ihrer Pflegekasse. Diese sind den Krankenkassen angeschlossen, weshalb oft von einem Zuschuss der Krankenkasse die Rede ist.
Die wichtigste Voraussetzung: In Deutschland werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen neben Sitzliften auch Hublifte und Plattformlifte gehören, in der Regel nur bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst. Dabei ist es jedoch unerheblich, ob es sich um einen Pflegegrad der Stufe 1 oder 5 handelt.
Zudem muss die Umbaumaßnahme als notwendig erachtet werden und der Erhaltung der Selbstständigkeit dienen. Dabei wird geprüft, ob der Treppenlift die Lebensqualität des Pflegebedürftigen wesentlich verbessert und die tägliche Pflege erleichtert. Stellen Sie den Antrag auf Bezuschussung unbedingt vor dem Einbau des Treppenlifts, damit die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.
Übrigens: Treppenlifte sind streng genommen keine Hilfsmittel, die von den Krankenkassen bezuschusst werden. Stattdessen erhalten Sie einen Pflegekostenzuschuss von Ihrer Pflegekasse. Diese sind den Krankenkassen angeschlossen, weshalb oft von einem Zuschuss der Krankenkasse die Rede ist.
Die Höhe des Zuschusses für einen Treppenlift ist unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet, dass Sie bereits ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit haben, den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro zu beantragen. Die Kostenübernahme kann pro Maßnahme und pro Person beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragt werden – also insgesamt maximal 16.000 Euro.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den einzelnen Pflegegraden, die je nach Grad der Selbstständigkeit vergeben werden.
Pflegegrad 1: Bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird der Pflegegrad 1 vergeben. Auch wenn der Unterstützungsbedarf bei diesem Pflegegrad noch gering ist und Betroffene kein Pflegegeld erhalten, soll der Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse präventiv wirken und dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Pflegegrad 2: Als zweiter der fünf Pflegegrade beschreibt Pflegestufe 2 eine bereits erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Neben dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro im Monat.
Pflegegrad 3: Hier liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten vor, zum Beispiel durch Demenz, psychische Erkrankungen oder eine körperliche Einschränkung. Personen mit Pflegestufe 3 haben zudem Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 572 Euro.
Pflegegrad 4: Pflegegrad 4 definiert sich durch schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der eigenen Fähigkeiten. In der Regel erfordert diese Pflegestufe eine Versorgung bzw. Pflege durch Dritte, sodass damit ein erheblicher Pflegeaufwand einher geht. Der Pflegegeld-Anspruch umfasst 765 Euro im Monat.
Pflegegrad 5: Beim Pflegegrad 5 liegt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Betroffene sind in der Regel auf eine 24-Stunden-Betreuung mit intensiver Pflege angewiesen. Das Pflegegeld beträgt 947 Euro monatlich.
Ab 2025 soll das Pflegegeld gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um weitere 4,5 Prozent ansteigen.
Die Bezuschussung durch die Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist, erfolgt in wenigen Schritten:
Nach erfolgreicher Antragstellung und Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, in der der bewilligte Betrag und die Details der Kostenübernahme aufgeführt sind. Prüfen Sie den Bescheid genau und wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an Ihre Pflegekasse.
Sobald Ihnen die Bewilligung vorliegt, können die Umbaumaßnahmen für den Treppenlift-Einbau starten. Achten Sie bei der Montage darauf, dass Sie alle Rechnungen für die erbrachten Leistungen erhalten und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Sie dienen als schriftlicher Nachweis, dass die Maßnahme durchgeführt wurde und die zuvor veranschlagten Kosten entstanden sind.
Sobald der Treppenlift eingebaut ist, reichen Sie die Originalrechnungen bei der Pflegekasse ein. Diese prüft die Unterlagen und erstattet Ihnen bis zu 4.000 Euro pro Person und Maßnahme.
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung einen Termin mit Ihrem Lifta-Berater, der Sie umfassend über mögliche Finanzierungen und Zuschüsse informiert.
Falls Sie noch keinen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben, müssen Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen, um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können.
Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift Ihrer Wahl ein. Dieser dient der Pflegekasse als detaillierte Übersicht über die voraussichtlichen Kosten des Umbaus.
Stellen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schriftlich bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Ein formloses Schreiben genügt. Alternativ finden Sie im Internet oder auf Anfrage bei Ihrer Pflegekasse entsprechende Formulare. Fügen Sie dem Antrag neben dem Kostenvoranschlag einen Nachweis über die Pflegestufe bei und formulieren Sie eine Begründung, warum der Umbau eine Verbesserung Ihres Wohnumfelds darstellt.
Persönlicher Service und bestmögliche Beratung liegen uns am Herzen. Auch für Ihre Region stehen kompetente Fachexperten für Lifte zur Verfügung.
Die Kosten für einen Treppenlift hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Verlauf der Treppe und dem gewählten Modell ab. Grundsätzlich erhalten Sie bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Person für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern.
In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen kann der Zuschuss pro Person beantragt und zusammengelegt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 16.000 Euro für vier Personen. Der Eigenanteil, den Sie nach Abzug des Zuschusses selbst tragen müssen, hängt dann von den Gesamtkosten des Treppenlifts und der Höhe des bewilligten Zuschusses ab. In vielen Fällen können die Kosten durch den Zuschuss der Krankenkasse bereits deutlich reduziert werden, oft bleibt aber ein Eigenanteil, den Sie selbst finanzieren müssen.
Angenommen, die Gesamtkosten für den Einbau eines Treppenlifts betragen 12.775 Euro. Bei einer Person mit Pflegegrad 1 im Haushalt erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beträgt somit 8.775 Euro.
Eine Etage |
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Kurvige Treppe |
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Design-Komfortsitz |
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Inkl. Aufmaß & Installation |
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12.775 € |
Pflegegrad 1 |
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Eine Person mit Pflegegrad im Haushalt |
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- 4.000 € |
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8.775 € |
Lifta unterstützt Sie bei der Beantragung des Krankenkassen-Zuschusses für Ihren Treppenlift. Unsere erfahrenen Berater begleiten Sie von der ersten Recherche bis zur erfolgreichen Auszahlung. Auch nach der Bewilligung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten, damit Sie die bestmögliche finanzielle Unterstützung für die Anschaffung Ihres Treppenlifts erhalten.
Die Krankenkasse selbst übernimmt die Kosten für einen Treppenlift nicht. Vielmehr gewährt die angeschlossene Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro pro Person – wenn ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt und der Treppenlift als notwendig erachtet wird, um die Mobilität im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Diese Zuschüsse decken in der Regel einen Teil, aber nicht die gesamten Kosten für den Treppenlift ab. Den Antrag müssen Sie unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen.
Eine Bezuschussung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse ist in folgenden Fällen möglich: Es handelt sich um eine oder mehrere Personen mit einer anerkannten Pflegestufe (bereits ab Pflegegrad 1), bei denen ein Treppenlift zur Erleichterung der häuslichen Pflege und zum Erhalt der Selbstständigkeit im Alltag erforderlich ist. Welchen Pflegegrad Sie haben, ist für die Höhe des Zuschusses nicht ausschlaggebend: Ob beispielsweise Pflegegrad 1, 3 oder 5 – der Zuschuss ist in allen Fällen gleich.
Ob es sich um einen neuen oder gebrauchten Treppenlift handelt, spielt für die Bezuschussung durch die Pflegekasse keine Rolle. Der Kauf und die Montage müssen lediglich über einen zertifizierten Treppenlift-Anbieter erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall vor dem Kauf eines gebrauchten Lifts an Ihren Ansprechpartner bei der Pflegekasse.
Ohne anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 gibt es in der Regel keinen Zuschuss von der Pflegekasse. Allerdings können Sie die Kosten für einen Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen oder bei anderen Trägern wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse und Förderungen beantragen.
Ein Treppenlift ist kein klassisches Pflegehilfsmittel, sondern gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Daher erfolgt die Bezuschussung durch die Pflegekasse und nicht durch die Krankenkasse. Die Maßnahme soll die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern bzw. erhalten.